Selten angewandtes Wissen bzw. praktische Fertigkeiten geraten schnell in Vergessenheit. Vor allem die praktischen Maßnahmen sollten spätestens alle 2 Jahre unter Anleitung trainiert werden, damit im Notfall jeder Ersthelfer in der Lage ist, akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden oder zu mildern.
Die regelmäßige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Training wird u.a. in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Ersthelfer in Betrieben gefordert.
GUVV Kostenübernahmeantrag für Ersthelfer
BG-Abrechnungsformular