Mit Erster Hilfe nach den erlernten anerkannten Grundregeln, kann im Notfall weitgehend ohne Hilfsmittel eine Verschlimmerung verhindert oder ein Leben gerettet werden.
Notfälle gibt es in allen Bereichen des täglichen Lebens, ausgelöst durch Unfälle und akut auftretende Erkrankungen oder Vergiftungen. Sie können das Leben bedrohen oder zu schweren Folgeschäden führen, wenn nicht umgehend geholfen wird.
Nur durch fachkundige Hilfe vor Ort kann unser gut ausgerüsteter Rettungsdienst eine weitergehende Versorgung der Notfallpatienten garantieren.
Kostenübernahmeantrag KUVB/LUK - Betrieblicher Ersthelfer, Aus- und Fortbildung für Betriebe, Unternehmen, Dienststellen, weiterführende Schulen
Kostenübernahmeantrag KUVB/LUK - Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Die Erste-Hilfe-Ausbildung am Samstag kann von allen an Erste-Hilfe-Kenntnissen Interessierten besucht werden und ist besonders geeignet für alle Führerscheinanwärter und alle, die für ihre Tätigkeit einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen müssen wie Sport- und Skilehrer, Jugendgruppenleiter sowie Medizinstudenten. Natürlich kann der Kurs auch für den Ersthelfer im Betrieb genutzt werden, dieser fungiert hier als Grundausbildung.
Zum einen unseren Ersthelfer im Betrieb (Grundausbildung für Mitarbeiter*innen), die zukünftig erstmals die verantwortungsvolle Aufgabe als Ersthelfer im Betrieb übernehmen wollen oder bei denen die Grundausbildung oder eine Auffrischung länger als zwei Jahre zurück liegt. Natürlich ist dieser Kurs auch im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann zum Führerscheinerwerb genutzt werden.
Erste-Hilfe-Fortbildung ist der Auffrischungskurs für Ersthelfer im Betrieb (Fortbildung für betriebliche Ersthelfer), die ihr Wissen auffrischen wollen und deren letzter Grundkurs oder Auffrischungskurs maximal zwei Jahre zurückliegt. Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.
Der Kurs Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen richtet sich speziell an Mitarbeiter*innen in Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie Grundschullehrer*innen und beinhaltet sowohl
Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Säuglingen.
Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.
Der routinierte Praxisalltag kann jederzeit durch eine plötzlich einsetzende Anaphylaxie, eine Bewusstseinsstörung oder einen Herz- Kreislaufstillstand unterbrochen werden. Diese und andere Notfälle stellen eine besondere Herausforderung dar, denn es gilt, schnell und kompetent zu handeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Patienten vor Ort in diesen lebensbedrohlichen Situationen qualifiziert versorgen können. Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.
Kindernotfälle stellen häufig eine Herausforderung dar. Einerseits berühren uns kindliche Notfälle sehr, andererseits bestehen Unsicherheit und Angst, aufgrund der Besonderheiten des kindlichen Körpers, etwas falsch zu machen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, daher unterscheiden sich viele Maßnahmen. In unseren Lehrgängen „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ zeigen wir Ihnen, wie einfach Erste Hilfe am Kind ist. Lehrgangsinhalte sind: allgemeines Verhalten bei Notfällen, Atemstörungen (Pseudo-Krupp, Verschlucken, ...), Fieberkrampf, Bewusstlosigkeit und Herz-Kreislauf-Stillstand. Dieser Kurs ist nicht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gültig und kann somit nicht zum Führerscheinerwerb genutzt werden.
Eine Kursteilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Auf der Informationsseite des entsprechenden Kurses finden Sie bei jeder Kursform einen Button „Terminübersicht“, mit dem Sie zu unserem Online-Anmeldeformular gelangen. Nach dem Ausfüllen und Absenden dieses Online-Formulars erhalten Sie binnen 24h eine Anmeldebestätigung per E-Mail (sollte in Ihrem Posteingang keine Bestätigungsmail eingehen, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner).
Zur Personenidentifizierung bringen Sie bitte Ihren gültigen Lichtbild-Ausweis mit (Personalausweis oder Reisepass; nicht ausreichend ist ein Schüler- oder Studentenausweis). Bitte beachten Sie zudem die Informationen bei der untenstehenden Frage „Wie kann ich meinen Erste-Hilfe-Kurs bezahlen?“ Da die Kurse mehrere Stunden dauern, empfehlen wir Ihnen, Getränke und Essen für den Eigenbedarf mitzubringen. Kaffee kann am vorhandenen Kaffeeautomat käuflich erworben werden. Falls Sie sich im Kurs Notizen machen wollen, bringen Sie bitte auch Schreibutensilien mit.
Selbstzahler müssen die Kursgebühr bei Kursbeginn vor Ort bar entrichten. Wir bitten darum, den Betrag passend mitzubringen. Eine andere Bezahlweise z.B. mit EC-Karte ist NICHT möglich.
Sind Sie ASB-Mitglied? Dann erhalten Sie jedes Jahr einen Gutschein, den sie wahlweise für eine Erste-Hilfe-Ausbildung am Samstag, Erste-Hilfe-Ausbildung, Erste-Hilfe-Fortbildung und Erste Hilfe Spezial (Kindernotfälle) einlösen können. Wenn Sie Ihren Gutschein zur Begleichung der Kursgebühr nutzen möchten, geben Sie im Formular bei der Online-Anmeldung "Gutschein" an. Zum Kurs bringen Sie bitte Ihren ausgefüllten Gutschein mit.
Als anerkannte Ausbildungsstelle können wir vom ASB Regionalverband Coburg e.V. die Kursgebühr für betriebliche Ersthelfer direkt mit den Berufsgenossenschaften / Unfallkassen abrechnen. Dazu müssen Sie zum Kursbeginn Ihren BG-Anmeldebogen im Original vollständig ausgefüllt vorlegen mit
Bitte beachten Sie: Einige Berufsgenossenschaften verlangen mittlerweile eine vorherige Beantragung der Kostenübernahme. Bitte setzen Sie sich deshalb unbedingt vorher mit der für Sie zuständigen BG in Verbindung. Insbesondere betrifft dies aktuell folgende Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger:
Hier müssen Sie zwingend im Vorfeld eine Kostenübernahme beantragen. Dafür benötigen Sie unsere „Kennziffer der Ausbildungsstelle“. Diese erhalten Sie selbstverständlich jederzeit auf Anfrage, falls Sie diese nicht zur Hand haben. Eine Kursteilnahme ohne die jeweilige Kostenübernahme der zuständigen Berufsgenossenschaft / des Versicherungsträgers ist NICHT möglich! Bei Unklarheiten und Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende). Weiterführende Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der DGUV.
Die Teilnahme an einem unserer Erste-Hilfe-Kurse setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus. Eine Abrechnung mit der BG kann nur für Personen gewährleistet werden, die das 15,5 Lebensjahr überschritten haben.
Für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist bequeme, funktionale Kleidung ratsam. Denn wir machen viele praktische Übungen (auch auf dem Boden), bei denen die Bewegungsfreiheit durch die Kleidung nicht eingeschränkt sein sollte. Für entstehende Schäden an Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.
Die praktischen Übungen zur Ausübung von Erste-Hilfe-Maßnahmen sind ein wesentlicher Teil der Ausbildung und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Deshalb müssen grundsätzlich alle Kursteilnehmer*innen daran teilnehmen (ausgenommen im Falle nachweislicher gesundheitlicher / körperlicher Beeinträchtigungen). Bitte beachten Sie dazu auch die obigen Hinweise zur Kleidung.
Gegen eine Gebühr von 5,00 € kann ein Erste Hilfe-Begleitbuch beim Ausbilder vor Ort im Kurs erworben werden.
Bei Kursen für betriebliche Ersthelfer, die von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden, ist unser Erste-Hilfe-Begleitbuch in der Kursgebühr enthalten.
Jede(r) Teilnehmer*in erhält von uns eine Teilnahmebescheinigung zu dem besuchten Erste-Hilfe-Kurs. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie ohne Fehlzeiten an dem kompletten Kurs teilgenommen haben, weil wir mit der Bescheinigung Ihre lückenlose Anwesenheit bestätigen.
Wenn Sie an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, ist Ihre Teilnahmebescheinigung grundsätzlich unbegrenzt gültig. Für bestimmte Zwecke ist die Gültigkeitsdauer jedoch begrenzt (Fahrerlaubnisbehörde regelt dies in der
Fahrerlaubnisverordnung).
Zum Beispiel müssen betriebliche Ersthelfer gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften ihr Wissen innerhalb von zwei Jahren regelmäßig durch eine Fortbildung auffrischen. Sollten Sie also die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage
bei
einer Behörde benötigen, informieren Sie sich bitte vorsorglich direkt dort.
Wenn Ihre Kursteilnahme beim ASB Coburg nicht länger als 8 Jahre zurückliegt, können wir Ihnen gerne eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für diesen zusätzlichen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr
von 10 Euro erheben.
Die Ersatzbescheinigung muss zuvor per Mail angefordert und dann vor Ort in unserem Dienstgebäude Parkstraße 6, 96450 Coburg gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments abgeholt werden. Versendungen per Post oder Mail sind nicht
möglich.
Die Kurskarten können von Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr abgeholt werden.
Kommen Sie bitte rechtzeitig – am besten 15 Minuten vor Kursbeginn, damit wir gemeinsam pünktlich beginnen können. Die Unterrichtszeit ist gesetzlich vorgeschrieben, weshalb wir eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen dürfen, wenn die gesamte Unterrichtszeit besucht wurde.
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) anerkannt.
Für unsere Erste-Hilfe-Kurse gilt:
Bei Kursen für Unternehmen und Organisationen gelten Sonderregelungen. Bitte beachten Sie insoweit unsere AGBs.
Falls Sie einen Dolmetscher mitbringen wollen, sprechen Sie dies bitte vorab mit uns ab, damit wir prüfen können, ob die Größe des Kursraums zusätzliche Personen zulässt (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende).
Grundsätzlich können Dolmetscher kostenlos an unseren Kursen teilnehmen, erhalten aber keine Teilnahmebescheinigung.
Gleiches gilt, wenn Sie wegen einer körperlichen Einschränkung eine ständige Begleitperson benötigen.
Ab einer größeren Gruppe (mindestens 12 Teilnehmer*innen, maximal 20 Teilnehmer*innen) von auszubildenden Ersthelfern oder wenn Sie einen individuell zusammengestellten Spezialkurs benötigen, kommen unsere Ausbilder auch gerne zu
Ihnen ins Haus.
Die Termine stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage an ausbildung@asb-coburg.de und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Gerne beraten wir Sie vorab auch persönlich (unsere Kontaktdaten finden Sie unten am Seitenende).
Bitte beachten Sie: Die Kursdauer für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern im Betrieb ist mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gesetzlich vorgeschrieben, zuzüglich Pausen (Frühstückspause 15 Minuten und Mittagspause mind. 30
Minuten), weshalb wir diese Kurse nicht kürzer anbieten dürfen. Auch sind gewisse Anforderungen an den Kursraum notwendig, hierzu beraten wir Sie sehr gerne.
Hr. Nicolai von Heyking
Telefon 09561-8147-28